Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

B.CONNECT – Florian Böttger, Steigerweg 9, 45968 Gladbeck, Deutschland

Stand: 01.02.2026

1. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen B.CONNECT, Inhaber Florian Böttger, Steigeweg 9, 45968 Gladbeck, Deutschland (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
  2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
  3. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungen der Agentur

  1. Die Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen Strategie & Beratung, Social Media-Betreuung, Content Creation (Erstellung von Foto-, Video- und Textinhalten), Kampagnen & Konzepte, Websites & Landingpages, Performance Marketing (bezahlte digitale Werbemaßnahmen / Paid Media), Workshops und Schulungen.
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
  3. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet die Agentur keinen bestimmten wirtschaftlichen oder kommunikativen Erfolg.

3. Vertragstyp

  1. Beratungs-, Betreuungs- und Marketingleistungen stellen Dienstleistungen dar.
  2. Die Erstellung konkreter Werke kann eine Werkleistung darstellen und bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Feedback, Freigaben, Nachweise und Änderungswünsche sind ausschließlich schriftlich per E-Mail zu übermitteln.
  3. Bewerbungen, Leads oder Anfragen sind vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Eingang, zu bearbeiten.
  4. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zulasten der Agentur und werden gesondert vergütet.

5. Vertragslaufzeit & Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
  2. Sofern im Angebot oder Vertrag keine abweichende Laufzeit geregelt ist, beträgt die Vertragslaufzeit zwölf (12) Monate.
  3. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

6. Vergütung & Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung erfolgt projektbezogen (Pauschalen), auf Stunden- oder Tagessatzbasis oder im Rahmen von Retainer-Verträgen.
  2. Der Stundensatz beträgt 105,00 EUR netto, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
  4. Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen von mehr als 5.000 EUR netto ist die Agentur berechtigt, 50 % der Vergütung bei Projektstart und 50 % bei Projektfertigstellung in Rechnung zu stellen.
  5. Der Projektstart kann von der Zahlung der ersten Teilrechnung abhängig gemacht werden.
  6. Media-Budgets (Werbekosten) sind nicht Bestandteil der Agenturvergütung und vom Kunden gesondert zu tragen.

7. Korrekturen, Feedbackrunden & Leistungsänderungen

  1. Im vereinbarten Leistungsumfang sind zwei (2) Korrekturschleifen enthalten.
  2. Eine Korrekturschleife umfasst jeweils eine gebündelte Feedbackrunde je Leistungsbestandteil auf Basis der ursprünglichen Aufgabenstellung.
  3. Änderungen oder Erweiterungen gelten als Zusatzleistungen und werden nach Aufwand vergütet.
  4. Die Agentur informiert den Kunden vor Ausführung der Zusatzleistung über den entstehenden Mehraufwand.

8. Retainer-Verträge

  1. Retainer-Verträge stellen eine fortlaufende Leistungserbringung sowie eine Kapazitätsbereithaltung dar.
  2. Retainer werden monatlich abgerechnet, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
  3. Nicht in Anspruch genommene Leistungen verfallen und sind nicht übertragbar.

9. Nutzungsrechte & RAW-Material

  1. Der Kunde erhält an den finalen Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes Nutzungsrecht nach vollständiger Zahlung.
  2. Rohdaten, RAW-Dateien, Projekt- und Arbeitsdateien verbleiben im Eigentum der Agentur.

10. Abnahme

  1. Werkleistungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe zu prüfen.
  2. Erfolgt keine schriftliche Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
  3. Nutzung oder Veröffentlichung gilt ebenfalls als Abnahme.
  4. Mängel berechtigen nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen.

11. Haftung

  1. Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf die Auftragssumme.
  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

12. Social-Media, Veröffentlichung & rechtliche Verantwortung

  1. Sofern die Agentur mit der laufenden Betreuung von Social-Media-Kanälen beauftragt ist, unterstützt sie den Kunden bei der konzeptionellen, redaktionellen und gestalterischen Umsetzung der Inhalte und ist berechtigt, Inhalte im Namen des Kunden eigenständig zu veröffentlichen.
  2. Eine rechtliche Prüfung der Inhalte ist nicht Bestandteil der Leistungen der Agentur, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  3. Der Kunde wird über geplante Inhalte in geeigneter Form informiert und hat jederzeit das Recht, der Veröffentlichung einzelner Inhalte zu widersprechen.
  4. Mit der Veröffentlichung oder der unterlassenen Beanstandung übernimmt der Kunde die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte.
  5. Die Agentur haftet nicht für rechtliche Beanstandungen aus veröffentlichten Inhalten, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Agentur vorliegt.

13. Performance- & Recruiting-Garantien

13.1 Allgemeine Garantie-Richtlinie

  1. Sofern ausdrücklich vereinbart, garantiert die Agentur die Erreichung des definierten Ziels innerhalb von drei (3) Monaten ab Kampagnenstart, vorbehaltlich ordnungsgemäßer Mitwirkung des Kunden.
  2. Wird das Ziel nicht erreicht, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Vergütung.
  3. Der Kunde kann kostenfreie Weiterarbeit verlangen, sofern er seine ordnungsgemäße Mitwirkung konkret und nachvollziehbar nachweist.
  4. Ohne entsprechenden Nachweis besteht kein Anspruch auf kostenfreie Weiterarbeit; die Garantie gilt für diesen Zeitraum als ausgesetzt.

13.2 Recruiting-Garantie / Mitarbeitergewinnung

  1. Ziel ist die erfolgreiche Einstellung mindestens einer Person (unterzeichneter Arbeitsvertrag).
  2. Voraussetzung ist die Bearbeitung eingehender Bewerbungen innerhalb von 24 Stunden.

13.3 Performance-Garantie / Neukundengewinnung

  1. Ziel ist das Erreichen eines ROI von mindestens 2 auf Basis realisierter Umsätze im Verhältnis zur Agenturvergütung; Werbekosten bleiben unberücksichtigt.
  2. Voraussetzung ist die Bearbeitung eingehender Leads innerhalb von 24 Stunden.

14. Referenznennung

Die Agentur ist berechtigt, den Kunden und die erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken zu nutzen, sofern kein schriftlicher Widerspruch erfolgt.

15. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist Gladbeck.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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