Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

B.CONNECT – Florian Böttger, Steigerweg 9, 45968 Gladbeck, Deutschland

Stand: 09.10.2026

1. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen B.CONNECT, Inhaber Florian Böttger, Steigerweg 9, 45968 Gladbeck, Deutschland (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
  2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
  3. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  4. Die AGB gelten in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Angebote der Agentur sind 14 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform zustande. Widersprechen sich Angebot und AGB, geht das Angebot vor.

2. Leistungen der Agentur

  1. Die Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen Strategie & Beratung, Social Media-Betreuung, Content Creation (Erstellung von Foto-, Video- und Textinhalten), Kampagnen & Konzepte, Websites & Landingpages, Performance Marketing (bezahlte digitale Werbemaßnahmen / Paid Media), Workshops und Schulungen.
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
  3. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet die Agentur keinen bestimmten wirtschaftlichen oder kommunikativen Erfolg.
  4. Die Agentur darf zur Leistungserbringung freie Mitarbeiter, Subunternehmer und technische Hilfsmittel einsetzen, auch KI-gestützte Werkzeuge. Die Verantwortung für das vereinbarte Ergebnis bleibt bei der Agentur.

3. Vertragstyp

  1. Beratungs-, Betreuungs- und Marketingleistungen stellen Dienstleistungen dar.
  2. Die Erstellung konkreter Werke kann eine Werkleistung darstellen und bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Feedback, Freigaben, Nachweise und Änderungswünsche sind ausschließlich schriftlich per E-Mail zu übermitteln.
  3. Feedback und Freigaben erfolgen innerhalb von fünf (5) Werktagen, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist.
  4. Bewerbungen, Leads oder Anfragen sind vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Eingang, zu bearbeiten.
  5. Bei Dreh- und Fototerminen sorgt der Kunde für Zutritt zum Drehort, für erforderliche Drehgenehmigungen und für die Einwilligung der abgebildeten Personen (zum Beispiel Mitarbeiter, Kunden, Gäste). Genehmigungen für Drohnenflüge auf Privat- oder Betriebsgelände holt der Kunde als Berechtigter ein.
  6. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zulasten der Agentur und werden gesondert vergütet.

5. Vertragslaufzeit & Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
  2. Sofern im Angebot oder Vertrag keine abweichende Laufzeit geregelt ist, beträgt die Vertragslaufzeit zwölf (12) Monate.
  3. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
  4. Änderungen, Pausierungen, Verlängerungen und Verschiebungen von Laufzeiten, Leistungen und Terminen bedürfen der Textform. Ohne eine solche Vereinbarung bleiben die vertraglich vereinbarte Laufzeit und Vergütung unverändert bestehen.
  5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug ist oder seine Zahlungen einstellt.

6. Vergütung & Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung erfolgt projektbezogen (Pauschalen), auf Stunden- oder Tagessatzbasis oder im Rahmen von Retainer-Verträgen.
  2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Der Stundensatz beträgt 105,00 EUR netto, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  4. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig.
  5. Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen von mehr als 5.000 EUR netto ist die Agentur berechtigt, 50 % der Vergütung bei Projektstart und 50 % bei Projektfertigstellung in Rechnung zu stellen.
  6. Der Projektstart kann von der Zahlung der ersten Teilrechnung abhängig gemacht werden.
  7. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden darf die Agentur auch bei kleineren Projekten Vorauszahlung oder Zahlung vor dem Termin verlangen.
  8. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Verzugspauschale von 40,00 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) an. Die Agentur darf ihre Leistungen, einschließlich laufender Werbemaßnahmen, bis zum Zahlungseingang zurückhalten oder pausieren.
  9. Die Agentur darf Vergütungen aus Retainer-Verträgen einmal jährlich mit einer Ankündigung von drei (3) Monaten in Textform anpassen. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu.
  10. Media-Budgets (Werbekosten) sind nicht Bestandteil der Agenturvergütung und vom Kunden gesondert zu tragen.
  11. Fremdkosten sind nicht in der Agenturvergütung enthalten, soweit das Angebot sie nicht ausdrücklich als inklusive ausweist. Dazu gehören insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, Mietequipment, Lizenzen für Musik, Schriften und Bildmaterial, Drehgenehmigungen sowie Leistungen externer Dienstleister. Fremdkosten werden entweder zu den tatsächlichen Kosten an den Kunden weiterberechnet oder vom Kunden direkt gebucht und bezahlt. Die Art der Abrechnung wird im Angebot oder vor Beginn der Leistung in Textform festgelegt. Größere Fremdkosten stimmt die Agentur vor Beauftragung mit dem Kunden in Textform ab. Kilometerpauschalen sind nur dann gesondert zu vergüten, wenn das Angebot sie nicht als inklusive ausweist.

6a. Termine, Absage & Ausfallentschädigung

  1. Vereinbarte Produktions-, Dreh- und Workshop-Termine sind verbindlich.
  2. Standardtermine (ohne Übernachtung, bis zu zwei Personen der Agentur vor Ort, ein Tag): Der Kunde kann einen Termin bis 7 Tage vor Beginn kostenfrei absagen oder verschieben. Danach fallen 50 % der für den Termin vereinbarten Vergütung an, bei Absage weniger als 48 Stunden vor Beginn oder Nichterscheinen 100 %.
  3. Großtermine (Reise mit Übernachtung, Auslandstermine, mehr als zwei Personen der Agentur vor Ort, mehr als ein Tag, gebuchte Fremdleister, Mietequipment oder Genehmigungen): Der Kunde kann einen Termin bis 14 Tage vor Beginn kostenfrei absagen oder verschieben. Danach fallen 50 % der für den Termin vereinbarten Vergütung an, ab 7 Tage vor Beginn 100 %. Bereits entstandene oder nicht stornierbare Fremdkosten trägt der Kunde zusätzlich in voller Höhe.
  4. Dasselbe gilt, wenn ein Termin wegen fehlender Mitwirkung des Kunden am Termintag nicht durchgeführt werden kann.
  5. Die Agentur rechnet ersparte Aufwendungen und einen anderweitigen Erwerb an. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  6. Fällt ein Termin wegen Wetter, Krankheit oder höherer Gewalt aus, wird er für beide Seiten kostenfrei neu vereinbart.

7. Korrekturen, Feedbackrunden & Leistungsänderungen

  1. Im vereinbarten Leistungsumfang sind zwei (2) Korrekturschleifen enthalten.
  2. Eine Korrekturschleife umfasst jeweils eine gebündelte Feedbackrunde je Leistungsbestandteil auf Basis der ursprünglichen Aufgabenstellung.
  3. Änderungen oder Erweiterungen gelten als Zusatzleistungen und werden nach Aufwand vergütet.
  4. Die Agentur informiert den Kunden vor Ausführung der Zusatzleistung über den entstehenden Mehraufwand.

8. Retainer-Verträge

  1. Retainer-Verträge stellen eine fortlaufende Leistungserbringung sowie eine Kapazitätsbereithaltung dar.
  2. Retainer werden monatlich abgerechnet, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.
  3. Nicht in Anspruch genommene Leistungen verfallen und sind nicht übertragbar.
  4. Eine Pausierung des Retainers gilt nur, wenn sie in Textform vereinbart wurde.

9. Nutzungsrechte & RAW-Material

  1. Der Kunde erhält an den finalen Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenztes Nutzungsrecht nach vollständiger Zahlung.
  2. Rohdaten, RAW-Dateien, Projekt- und Arbeitsdateien verbleiben im Eigentum der Agentur.
  3. Bei Inhalten, die mit KI-gestützten Werkzeugen erstellt wurden, übernimmt die Agentur keine Gewähr für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit.

10. Abnahme

  1. Werkleistungen sind innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe zu prüfen.
  2. Erfolgt keine schriftliche Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
  3. Nutzung oder Veröffentlichung gilt ebenfalls als Abnahme.
  4. Mängel berechtigen nicht zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen.

11. Haftung

  1. Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf die Auftragssumme.
  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

12. Social-Media, Veröffentlichung & rechtliche Verantwortung

  1. Sofern die Agentur mit der laufenden Betreuung von Social-Media-Kanälen beauftragt ist, unterstützt sie den Kunden bei der konzeptionellen, redaktionellen und gestalterischen Umsetzung der Inhalte und ist berechtigt, Inhalte im Namen des Kunden eigenständig zu veröffentlichen.
  2. Eine rechtliche Prüfung der Inhalte ist nicht Bestandteil der Leistungen der Agentur, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  3. Der Kunde wird über geplante Inhalte in geeigneter Form informiert und hat jederzeit das Recht, der Veröffentlichung einzelner Inhalte zu widersprechen.
  4. Mit der Veröffentlichung oder der unterlassenen Beanstandung übernimmt der Kunde die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte.
  5. Die Agentur haftet nicht für rechtliche Beanstandungen aus veröffentlichten Inhalten, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Agentur vorliegt.
  6. Werbemaßnahmen laufen über Werbekonten des Kunden oder, nach Absprache, über Konten der Agentur. Media-Budgets zahlt der Kunde direkt an die Plattform oder stellt sie der Agentur rechtzeitig zur Verfügung. Plattformen können Konten, Anzeigen oder Zahlungsarten ohne Mitwirkung der Agentur sperren, ablehnen oder ändern. Dafür und für Änderungen von Plattformrichtlinien haftet die Agentur nicht. Reichweite, Klicks und Leads werden nicht garantiert, soweit nicht in Ziffer 13 ausdrücklich vereinbart.

13. Performance- & Recruiting-Garantien

13.1 Allgemeine Garantie-Richtlinie

  1. Sofern ausdrücklich vereinbart, garantiert die Agentur die Erreichung des definierten Ziels innerhalb von drei (3) Monaten ab Kampagnenstart, vorbehaltlich ordnungsgemäßer Mitwirkung des Kunden.
  2. Wird das Ziel nicht erreicht, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Vergütung.
  3. Der Kunde kann kostenfreie Weiterarbeit verlangen, sofern er seine ordnungsgemäße Mitwirkung konkret und nachvollziehbar nachweist.
  4. Ohne entsprechenden Nachweis besteht kein Anspruch auf kostenfreie Weiterarbeit; die Garantie gilt für diesen Zeitraum als ausgesetzt.

13.2 Recruiting-Garantie / Mitarbeitergewinnung

  1. Ziel ist die erfolgreiche Einstellung mindestens einer Person (unterzeichneter Arbeitsvertrag).
  2. Voraussetzung ist die Bearbeitung eingehender Bewerbungen innerhalb von 24 Stunden.

13.3 Performance-Garantie / Neukundengewinnung

  1. Ziel ist das Erreichen eines ROI von mindestens 2 auf Basis realisierter Umsätze im Verhältnis zur Agenturvergütung; Werbekosten bleiben unberücksichtigt.
  2. Voraussetzung ist die Bearbeitung eingehender Leads innerhalb von 24 Stunden.

14. Referenznennung

Die Agentur ist berechtigt, den Kunden und die erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken zu nutzen, sofern kein schriftlicher Widerspruch erfolgt.

14a. Datenschutz & Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien halten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften ein. Verarbeitet die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten (zum Beispiel bei Tracking, Werbekonten oder Social-Media-Betreuung), schließen die Parteien vor Beginn einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Die Agentur stellt ihn auf Anfrage bereit.
  2. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur für den Vertragszweck.

15. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist Gladbeck.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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